http://www.egon-roeck-wenns.webnode.com Wenn die Bank mehr haben will als ihr zusteht … hat der Begriff „Bankraub“ plötzlich eine ganz andere Bedeutung! So jedenfalls geschah es Egon Röck aus Wenns im Pitztal, Bez. Imst/Tirol, dem seine Hausbank den 1998 aufgenommenen und bis 2012 vollständig abbezahlten Kredit zwar gerne annahm, aber trotzdem noch weitere rd. 58tsd. Euro haben wollte.
Egons Frage nach dem „Warum“ wurde NIE beantwortet, stattdessen erhielt er Mahnungen, dann Rechtsanwaltsbriefe, schliesslich die gerichtlich angeordnete Zwangsversteigerung. Und dies alles nur weil Egon wissen wollte, warum er 58tsd Euro zahlen solle.
Es ging nie darum, dass er das Geld nicht hatte, es ging nur darum, dass die Bank ihm nicht sagen wollte, warum er das Geld bezahlen soll. Ein Vorgehen, dass nur als äusserst fragwürdig einzustufen ist! „Ich will dein Geld, aber ich sage dir nicht warum! Also her damit!!“
Hier ein ausführlicher Vortrag darüber, warum es wirklich zu dieser Zwangsversteigerung kam, über die Rolle der Bank, des BG-Imst und weitere, zweckdienliche Informationen zum Thema „Recht und Gesetz“. Ein Vortrag gehalten von Wolfgang Weirather (Mensch wolfgang von zams), am 19.Februar 2016 (79 Minuten).
Mehr – und zusammengefasste Infos zu diesem Fall unter: http://www.egon-roeck-wenns.webnode.com
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Mal was Schönes zu Ostern … legt schonungslos offen und liefert Beweise:
Moderne Geldmechanismen (Modern Money Mechanics)
Material zum Herunterladen (*.pdf):
Modern Money Mechanics (Federal Reserve Bank of Chicago, 1961-1992 USA)
► https://tinyurl.com/z76pcgp
Credit River Case (First National Bank of Montgomery vs. Jerome Daly, 1968/69 USA)
► https://tinyurl.com/j772352
Geld aus dem Nichts (Raiffeisenbank Wildenberg eG/VR-Bank Landau, 2013 BRD)
► https://tinyurl.com/zokksn8
😉
Der letzte Kampf der Menschheit ist der Kampf gegen die Banken; wenn die Menschen mal aufwachen und mit dem Spaten in die Banken gehen…
da hast du Recht und ich hoffe das mal bald die Zeit ran ist.
Die „Geld“-Forderungen der Bank verstoßen insgesamt gegen §3 Abs.1 Nr.3 Kreditwesengesetz,
weil der vereinbarte Betrag der Hypothek nicht bar in Banknoten und ggf.Münzen ausgezahlt wurde,
es ist allerdings generell üblich, lediglich Zahlen auf dem Konto des Antragstellers zur Verfügung
zu stellen, der Verstoß bedeutet soviel wie ein „verbotenes Geschäft“, das wird natürlich gegenüber
dem Kunden geheimgehalten.
G.R.